Quereinstieg
Dauer der Ausbildung: 1-2 Jahre
Gesetzliche Grundlage: Art. 34 BBG und Art. 32 BBV
Personen, welche über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen, können in einem verkürzten Verfahren zum Qualifikationsverfahren Tierpfleger/in EFZ zugelassen werden.
Der SVBT hat keine Entscheidungsbefugnisse bezüglich eines Quereinstiegs, wir bitten Sie aus diesem Grund, sich direkt an das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons zu wenden. Liste Berufsbildungsämter
Häufig gestellte Fragen
Wer kann einen Quereinstieg als Tierpfleger/in absolvieren?
Voraussetzungen für einen Quereinstieg sind mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und drei Jahre Erfahrung im Bereich der Tierpflege.
Wie muss ich vorgehen, um einen Quereinstieg zu absolvieren?
Da beim Quereinstieg ein eidg. anerkanntes Zeugnis erworben wird, muss dieser vom Berufsbildungsamt des Wohnkantons genehmigt werden. Um den Verlauf der Ausbildung festzulegen, müssen
sich Interessierte rechtzeitig mit dem jeweiligen Amt in Verbindung setzen. Anhand des Formulars "Ausbildungsbegehren" wird der bisherige Werdegang festgehalten und der genaue Ablauf des
Quereinstiegs bestimmt.
Der SVBT hat keine Entscheidungsbefugnisse bezüglich eines Quereinstiegs, wir bitten Sie aus diesem Grund, sich direkt an das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons zu wenden.
Wie lange dauert ein Quereinstieg?
In den meisten Fällen dauert der Quereinstieg 2 Jahre. Bringt ein Kandidat bereits genügend Vorkenntnisse im Bereich der Tierpflege mit (z.B. Tiermedizinische/r Praxisassistent/in), kann die
Dauer auf ein Jahr reduziert werden.
Wo kann ich das praktische Wissen lernen?
Quereinsteiger/innen sind für das Erlernen der praktischen Fertigkeiten eines/r Tierpfleger/in selber verantwortlich. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten werden
individuelle Lösungen gesucht. Häufig arbeiten Quereinsteiger/innen nicht in einem klassischen Lehrverhältnis, sondern absolvieren Praktika oder arbeiten an einzelnen Tagen pro Woche in einem
Betrieb.
Wo lerne ich das nötige theoretische Fachwissen? Ist der Besuch einer Berufsfachschule obligatorisch?
Grundsätzlich ist der Besuch der Berufsfachschule für Quereinsteiger/innen nicht obligatorisch. Der SVBT empfiehlt aber, das Erwachsenenbildungszentrum des GIBS in Olten (EBZ) zu besuchen.
Dieses bietet einen Vorbereitungskurs speziell für Quereinsteiger für die Abschlussprüfung an. Interessierte können zwischen einem Tages- und einem Abendkurs wählen.
Sind die Überbetrieblichen Kurse obligatorisch?
Die Überbetrieblichen Kurse (ÜK) sind für Quereinsteiger/innen in gewissen Kantonen freiwillig, werden aber vom Verband für das Bestehen der Abschlussprüfung
empfohlen. Die Freiwilligkeit/Pflicht ist mit dem kantonalen Berufsbildungsamt zu klären.
Quereinsteiger/innen müssen sich selbständig bei der Geschäftsstelle für die ÜK anmelden.
(Bitte gewünschte/n ÜK, Adresse, Telefonnummer angeben).
Wo kann ich die Abschlussprüfung absolvieren?
Es ist wichtig, dass sich die Quereinsteiger frühzeitig um einen Prüfungsbetrieb bemühen. Dieser muss den Anforderungen des SVBT genügen. Im Zweifelsfalle kann ein Betrieb vorgängig von einem
Experten besucht werden, in diesem Fall ist rechtzeitig mit der Geschäftsstelle des SVBT Kontakt aufzunehmen.
Wichtig: Die Prüfung kann nur bestanden werden, wenn vorgängig ausreichend lange im Betrieb gearbeitet wurde. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen einerseits den
Betrieb gut kennen, andererseits müssen auch die Prüfungstiere mit der Person vertraut sein.