Weiterbildungskurse

Weiterbildungspflicht

Gemäss Art. 190 der Tierschutzverordnung sind alle Tierpflegerinnen und Tierpfleger seit 2008 verpflichtet, an 4 Tagen innerhalb von 4 Jahren Weiterbildungen zu besuchen.

Der SVBT hat keine rechtlichen Kompetenzen, über die Anerkennung von externen Kursen zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Wohnkantons.

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Newsletter-Weiterbildungskurse

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Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Zusätzliche Ausbildung durch Fachverbände
  • Selbststudium (Fachliteratur, Auslandaufenthalte in Tierzuchtbetrieben, Tierparks usw.)
  • Berufsbildner/innenkurs
  • Zootechniker/in oder Tierpflegemeister/in (Ausbildung in Deutschland, Frankreich und Niederlande)
  • Bachelor-Studium in Agronomie

 

Aufstiegsmöglichkeiten

  • Tierheim: Führung eines eigenen Tierheims
  • Zoo: Reviertierpfleger/in oder Obertierpfleger/in
  • Versuchstierhaltung: Gruppenleiter/in, Cheftierpfleger/in