Weiterbildungskurse
Weiterbildungspflicht
Gemäss Art. 190 der Tierschutzverordnung sind alle Tierpflegerinnen und Tierpfleger seit 2008 verpflichtet, an 4 Tagen innerhalb von 4 Jahren Weiterbildungen zu besuchen.
Der SVBT hat keine rechtlichen Kompetenzen, über die Anerkennung von externen Kursen zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Wohnkantons.
Jetzt aktuelle Kurse:
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Weiterbildungsmöglichkeiten
- Zusätzliche Ausbildung durch Fachverbände
- Selbststudium (Fachliteratur, Auslandaufenthalte in Tierzuchtbetrieben, Tierparks usw.)
- Berufsbildner/innenkurs
- Zootechniker/in oder Tierpflegemeister/in (Ausbildung in Deutschland, Frankreich und Niederlande)
- Bachelor-Studium in Agronomie
Aufstiegsmöglichkeiten
- Tierheim: Führung eines eigenen Tierheims
- Zoo: Reviertierpfleger/in oder Obertierpfleger/in
- Versuchstierhaltung: Gruppenleiter/in, Cheftierpfleger/in