Weiterbildungspflicht
Gemäss Art. 190 der Tierschutzverordnung sind alle Tierpflegerinnen und Tierpfleger seit 2008 verpflichtet, an 4 Tagen innerhalb von 4 Jahren Weiterbildungen zu besuchen.
Der SVBT hat keine rechtlichen Kompetenzen, über die Anerkennung von externen Kursen zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Wohnkantons.
Möchten Sie die Einladungen für die Kurse des SVBT automatisch erhalten? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular für den Newsletter aus.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Aufstiegsmöglichkeiten