Überbetriebliche Kurse Tierpfleger/in EFZ

Die Überbetrieblichen Kurse sind neben der Ausbildung in den Lehrbetrieben und an den Berufsfachschulen der dritte Lernort in der beruflichen Grundbildung. In den Kurse vertiefen die Lernenden die grundlegenden Fertigkeiten des Berufs und erhalten einen Einblick in die anderen Fachrichtungen. 

 

Pro Lehrjahr findet ein Überbetrieblicher Kurs statt. Der Besuch ist für Lernende obligatorisch. Sie werden automatisch an die Kurse angemeldet.

 

Quereinsteiger ohne Lehrvertrag

Für Quereinsteiger/innen ohne Lehrvertrag wird der Besuch der Überbetrieblichen Kurse dringend empfohlen. Sie müssen sich selber bei der Geschäftsstelle anmelden.

 

Quereinsteiger mit Lehrvertrag

Für Quereinsteiger/innen mit Lehrvertrag sind die üK in der Regel obligatorisch. Sie werden automatisch für die üK aufgeboten (üK I und II im 1. Ausbildungsjahr, üK III im 2. Ausbildungsjahr).

Reglement Überbetriebliche Kurse
Reglement überbetriebliche Kurse.pdf
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